BGM - Betriebliches Gesundheitsmanagement

Fördern Sie die Gesundheit und damit die Fitness Ihrer Mitarbeiter/innen

  • Wir bieten Ihnen mit unserer Plattform rund um das Thema Tanz und Bewegung die Gelegenheit für Ihre Mitarbeiter/innen die körperliche Fitness zu stärken.
  • In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie im Aufbau und der Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Gezielte und gesunde Ablenkung in den Pausenzeiten (wie Frühstückspause /Mittagspause) mit unseren 3D Animationen rund um das Thema Tanzen

Vorteile:

  • Man wird in den Pausenzeiten mal von etwas komplett anderem abgelenkt und denkt mal nicht an die Arbeit
  • Entspannung durch kurze 3D Animationen der Tänze
  • Förderung der guten Laune - damit Steigerung der Kreativität / Produktivität
  • Der informelle Austausch über das Thema fördert das Betriebsklima

Warum ein betriebliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen einsetzen?

  • Wir haben es heutzutage immer mehr mit den sogenannten Volkskrankheiten wie Rückenbeschwerden und Burn-out zutun. Wer schon einmal davon betroffen war oder ist, weiß wie schwer die Situation ist und Ansätze zur Besserung sind stets willkommen.
  • Tanzen gehört zu den gesunden Sportarten, da Sie die Mobilität des gesamten Körpers gefördert wird - geschwächte Muskelpartien werden gestärkt und verkürzte Muskelgruppen gedehnt. Durch die verschiedenen Bewegungsabläufe wird nicht nur die Motorik, sondern auch das Gehirn positiv beeinflusst.
    Ein rechtskonformer Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Grundlage der Mitarbeiterfürsorge
  • Tanzen hält Körper und Geist fit!

Wie unterstützen wir Ihr Unternehmen mit unserer Plattform und der kompetenten Beratung des Beratungsunternehmens "Braun ProzessPerformance GmbH & Co. KG"?

  • Seminar - BGM - Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Aufbau und Weiterentwicklung Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Wir bieten Ihnen Zugriff auf unsere Lerninhalte zu diesem Thema
  • Wir beraten Sie in allen Managementfragen per Online-Meetings und direkten Support über die Plattform

Seminar - BGM - Betriebliches Gesundheitsmanagement

  • Einführung in die Thematik des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Demographischer Wandel
  • Stress-Belastungen (psychisch / physisch) und daraus entstehende Krankheiten
  • Konflikte im Betrieb (Sucht / Drogen / Alkohol)
  • Gesundheitsförderung und Kommunikation
    • Work-Life-Balance
    • Sportangebote
    • Ernährung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Sicherheitsunterweisungen
    • Arbeitsplatzgestaltung - Ergonomie (5S-Methode)
    • Informationssicherheit
  • Eingliederung in vorhandene betriebliche Managementsysteme wie dem Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder des Arbeitssicherheitsmanagements nach ISO 45001
  • Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
  • Praxisorientierte Umsetzung der Anforderungen im eigenen Unternehmen

BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement -  Ältere Mitarbeiter
Ältere Mitarbeiter
  • Der demographische Wandel ist in fast jedem Unternehmen wieder zu finden
  • Die Mitarbeiterstruktur der meisten Unternehmen zeig wenige junge und Mitarbeiter mittleren Alters, jedoch eine hohe Zahl an älteren Mitarbeitern über alle Unternehmensebenen hinweg
  • Nachwuchssorgen beklagen ebensoviele Unternehmen
  • Älteren Mitarbeiter sind oft das Kapital der Unternehmen, denn Sie haben den größten Anteil des Wissens und damit das Know How des Unternehmens
  • Ein Problem ist dabei, dass die Unternehmen sich über den Know How Verlust bei ausscheiden eines Mitarbeiters erst viel zu spät Gedanken machen - Sie stehen vor einem Problem - machen womöglich wiederholt Fehler, da das Wissen nichtmehr zur Verfügung steht. Wer soll jüngeren Kollegen das notwendige Wissen vermitteln. Eine Möglichkeit besteht natürlich in externen Schulungen, jedoch kann hier nur allgemeines Wissen und kein fachbezogenes bzw. unternhemensspezifisches Wissen vermittelt werden.
  • Für Unternehmer bedeutet es, sich frühzeitig einen Überblick über die Altersstruktur in allen Fachbereichen des eigenen Unternehmens zu verschaffen. (Stichworte hierbei: Jahrgänge, Qualifikationsmatrix, Weiterbildungsmaßnahmen) Wie sind wir aufgestellt? Wo benötigen wir in den kommenden Jahren Ersatz bedingt durch das ausscheiden von langjährigen Mitarbeitern. Wer könnte von den eigenen Mitarbeiter die Lücke füllen und wie gelingt der Wissenstransfer (interne oder externe Schulungen oder eine gezielte Einarbeitung über mehrere Monate oder Jahre) Verfügt das Unternehmen über dokumentiertes Wissen in Form einer FMEA - oder ein eigenes Wikipedia oder sonstigen Aufzeichnungen?
  • Ein weiterer Aspekt der Überalterung im Unternehmen kann sich durch hohen durchschnittliche Krankentage zeigen. Fehlt der Mitarbeiter, so bleibt die Arbeit liegen oder es entstehen für die Kollegen Mehrbelastungen.
  • Arbeitgeber müssen nach §4 ArbSchG Gesundheitsgefahren vermeiden und dabei auch besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen berücksichtigen
  • Ebenso sollte sich ein Unternehmen darüber Gedanken machen, ob das jeweilige Tätigkeitsfeld und damit die körperlichen Belastungen für das Alter des Mitarbeiters angemessen sind. So könnten interne Umstrukturierungen zum Wohl des Mitarbeiters vollzogen werden ohne damit dem Konflikt der Altersdiskrimminierung ausgesetzt zu sein.

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement -  Ärztliche Untersuchung (Check-up)
Ärztliche Untersuchung (Check-up)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement -  Alkoholsucht
Alkoholsucht
  • Ein oftmals verschwiegenes oder auch verherrlichtes Thema. Welches Unternehmen bekennt sich schon ehrlich zu diesem Problemfeld
  • Alkoholismus wirkt sich nachteilig auf die Arbeitsleistung des Mitarbeiters aus und erzeugt damit auch einen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen. Je nach Einsatzbereich kann es aber auch zu Gefahrenpotentialen für den Alkohol konsumierenden Mitarbeiter führen (Unfallverhütungsvorschriften). Im schlimmsten Fall sind dabei auch unbeteiligte Dritte betroffen.
  • Wie geht Ihr Unternehmen mit dem Thema Alkohol am Arbeitsplatz um? Generelles Verbot im ganzen Unternehmen oder nur in Teilbereichen?
  • Stehen den Mitarbeitern alkoholfreie Getränke im Unternehmen zur Verfügung?
  • Werden Alkoholkontrollen durchgeführt - beispielsweise bei Mitarbeitern, welche von Berufswegen Dienstfahrten übernehmen müssen?
  • Kennen Sie Alkoholabhängige Mitarbeiter? Wenn ja, wie wird damit umgegangen bei Betriebsfeiern?
  • Welche Maßnahmen für Suchtpräventionen gibt es seitens des Unternehmens?
  • Einem alkoholabhängigem Mitarbeit darf nicht ohne weiteres gekündigt werden, auch bei dadurch entstehenden Krankheitstagen. Nur sofern der Nachweis erbracht werden kann, das Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften eine Gefahrenlage gegeben ist kann eine Abmahnung gegenüber einer alkoholisierten Person ausgesprochen werden, sofern die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten besteht
  • Weitere Sanktionen wären denkbar
  • Sofern der Unternehmer feststellt, dass ein Mitarbeiter alkoholisiert am Arbeitsplatz ankommt, muss er für einen sicheren Heimtransport sorgen - sonst besteht ein Haftunsgrisiko.

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement -  Alkoholverbot
Alkoholverbot
  • Im Rahmen des Direktionsrechtes kann der Unternehmer / Arbeitgeber ein Alkoholverbot aussprechen in Form einer Betriebsvereinbarung (Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer)
  • Wichtig ist, dass der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG miteinzubeziehen ist in Hinblick der Ordnung und Verhalten der Mitarbeiter - gemäß BAG, Beschluss vom 10.11.1987 – 1 ABR 55/86 –, in: AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 kann ein generelles Alkoholverbot ausgesprochen werden wenn ein Betriebsrat vorhanden ist
  • Ein Gesetz zu einem generellen Alkoholverbot in Unternehmen gibt es nicht wie Z. B. In Bezug des § 31 Abs. 2 Satz 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) oder des Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch (StGB) in Bezug der Promillegrenzen (0,5 Promille nach § 24a StVG, 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrfehler oder 1,1 Promille nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 316 StGB)
  • Eine Möglichkeit wäre sich auf den § 15 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“– BGVA A1 zu beziehen. Der Mitarbeiter darf durch Alkoholkonsum weder sich noch andere gefährden (Erhöhung der Unfallgefahr) Auch bietet die UVV die Möglichkeit den Mitarbeiter vom Arbeitsplatz zu entfernen - nicht jedoch aus dem gesamten Betrieb
  • Auch wenn ein Unternehmen kein ausdrückliches Alkoholverbot ausgesprochen hat, so darf ein Mitarbeiter keinen Alkohol Zusicherungen nehmen - sofern hierdurch die übertragenen Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt werden können

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Arbeiten trotz Krankheit (Präsentismus)
Arbeiten trotz Krankheit (Präsentismus)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Arbeitsunfähigkeitsprofil
Arbeitsunfähigkeitsprofil

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Arbeitsunfall
Arbeitsunfall

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Ausgebranntsein (Burn-out)
Ausgebranntsein (Burn-out)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Ausschuss für Arbeitssicherheit (Arbeitsschutzausschuss)
Ausschuss für Arbeitssicherheit (Arbeitsschutzausschuss)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Auszeit (Sabbatical)
Auszeit (Sabbatical)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Berufskrankheit
Berufskrankheit

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM
Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Betriebsarzt
Betriebsarzt

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Betriebssport (Bewegung)
Betriebssport (Bewegung)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - BGM für KMU
BGM für KMU

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Bildschirmarbeitsplatz
Bildschirmarbeitsplatz
  • Geräte an Arbeitsplätzen müssen Grundsätzlich dem Stand der Technik entsprechen
  • Als Bildschirmgeräte gelten sowohl stationäre, als auch mobile Geräte
  • Für Arbeitsplätze gibt im Allgemeinen die Arbeitsstättenverordnung (früher BildscharbV) - spezifisch auf das Unternehmen abgestimmte Rahmenbedingungen können in einer gesonderten Betriebsvereinbarung getroffen werden
  • § 2 Abs. 6 ArbStättV: „Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören.“
  • Beachtung zur Gestaltung des Arbeitsplatzes auchergonomischer Sicht, um eventuelle Körperschäden vorzubeugen
  • „Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1“ zur Verordnung über Arbeitsstätten(Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)
  • Grundsätze der Ergonomie
  • Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
  • Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
  • Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen
  • Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Umsetzung im eigenen Betrieb:

  • Identifizierung der Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb
  • Welche bisherigen gesundheitlichen Schäden sind durch Bildschirmarbeitsplätze entstanden
  • Definition einer Betriebsanweisung für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Gefahrenpotentiale von Bildschirmarbeitsplätzen:

  • Belastung der Augen und des damit verbundenen Sehvermögens (Blendwirkung des Bildschirms, unzureichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes usw.
  • Körperliche Belastung für Rücken und Nackenbereiche (Lockerungsübungen können hierbei helfen)
  • Belastung für Hände und Arme durch falsche oder verkrampfte Haltung
  • Belastung des Herz- Kreislaufsystems (Geschwollene Gelenke und Beine, Thrombosen usw.)
  • Stolperfallen durch herumliegende Gegenstände oder frei Kabel

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Bonussystem
Bonussystem

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Bore-out
Bore-out

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Burn-out
Burn-out
  • Burn-out bezeichnet einen Zustand körperlicher, emotionaler und mentaler Erschöpfung bedingt durch einen lang anhaltende Belastung wie Stress.
  • Betroffene beschreiben ein Gefühl der Ohnmacht, Leere und existenzieller Verzweiflung
  • Körperliche Erschöpfung:
    • Antriebsverlust, chronische Müdigkeit, Verspannungen der Muskulatur, Schlafstörungen, Kreislaufstörungen, Gewichtsschwankungen
  • Emotionale Erschöpfung:
    • Niedergeschlagenheit, Gefühle der Hoffnungslosigkeit, Hilflosigkeit und Kraftlosigkeit, emotionales Ausgehöhltsein, Leere und Verzweiflung
  • Mentale Erschöpfung:
    • negative Einstellung zu einer Vielzahl von Aspekten wie Arbeit, zu sich selbst, zum Leben, Gefühl von Minderwertigkeit und Unzulänglichkeit, abwertende Einstellung gegenüber anderen (Zynismus, Verachtung, Aggressivität)

Die Ursachen für Burn out sind sowohl im privaten, als auch im beruflichen Umfeld zu finden

  • privat:
    • Doppelbelastungen, ständige Erreichbarkeit für den Chef, schlechte Ernährung, wenig Bewegung und positive Ablenkung
  • beruflich:
    • Überforderung, Überstunden, Zielerreichung, Stress, Zeitdruck

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Check-up
Check-up

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Chronische Erkrankung
Chronische Erkrankung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Corporate Social Responsibility
Corporate Social Responsibility

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Demografische Entwicklung
Demografische Entwicklung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Digitalisierung
Digitalisierung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Empathische Gesprächsführung
Empathische Gesprächsführung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Employee Assistance Program - EAP (Externe Mitarbeiterberatung)
Employee Assistance Program - EAP (Externe Mitarbeiterberatung)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Ergonomie
Ergonomie

Die Ergonomie bei der täglichen Arbeit und vorrausschauenden Arbeitsplatzgestaltung spiel eine essentielle Rolle um spätere Körperbelastungen so gering wie möglich für den Mitarbeiter zu halten

  • Es gibt dabei mehrere Gestaltungskriterien:
    • Arbeitsumgebung
    • Arbeitsplatz
    • Arbeitsmittel
    • Arbeitsorganisation
  • All diese Aspekte müssen geeignet sein, um eine langfristige Körpergerechte Arbeitsverirchtung zu gewährleisten

Beachten sind stets die Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben für die Gestaltung von Arbeitsplätzen gemäß:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
  • § 3 ArbSchG Grundpflichten des Arbeitgebers
  • § 5 ArbSchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • § 6 ArbSchG Dokumentation
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV):
  • § 3 BildscharbV Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • § 5 BildscharbV Täglicher Arbeitsablauf
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
  • § 6 ArbStättV Arbeitsräume, Sanitätsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

Auch kann ein Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1BetrVG aktiv an der Gestaltung von Arbeitsplätzen im Betrieb mitwirken

Wie so oft kosten gut ausgestattete Arbeitsplätze Geld
Ein Weitere Aspekt kann auch die Umsetzung der 5S-Vorgaben am Arbeitsplatz sein, um nicht nur Vorteile für den Mitarbeiter zu bewirken, sondern auch die Dienstleistungs- bzw. Produktqualität und Sicherheit zu gewährleisten

Monitor

  • Bildschirm müssen flimmerfrei und in einem Mindestabstand von 60 cm (Faustformel: eine Armlänge) parallel zum Fenster aufstellt werden. Auch aus Sicht der Informationssicherheit sehr sinnvoll, dass von Draußen keine Informationen mtgelesen werden können. Wenn eine parallele Ausrichtung nicht möglich ist aus räumlichen Gegebenheiten so sollte eine Ausrichtung im 90 Grad Winkel umgesetzt werden ggf. Mit der Abbiegung eines Blendschutzes auf den Fenstern
  • Bildschirmoberkante maximal in Augenhöhe
  • Bildschirmhelligkeit und Kontrast anpassen, Zeichengröße definieren
    Tastatur und Maus
  • Tastatur und Maus ca. 15 cm von der Tischkante entfernt nebeneinander
  • Unterarm/Handballen beim Schreiben bzw. Mausbewegen auflegen
    Tisch und Stuhl
  • Tischhöhe und Stuhlhöhe anpassen, sodass ungefähr ein 90°-Winkel in Ellenbogen- und Kniegelenken bei vollständig aufgestellten Füßen ermöglicht wird. Ist dies nichtmöglich so können hierbei Fußstütze Abhilfe schaffen
    Licht und Umgebung
  • Beleuchtung von mindestens 500 Lux, durch direkte oder indirekte Beleuchtung
  • Einsatz von Jalousien und Lichtschutzeinrichtungen an den Fenstern, um Blendungen und Reflexionen auf dem Bildschirm vermeiden
    Arbeitsablauf und der Arbeitsmittel
  • Tätigkeiten im Sitzen mit Tätigkeiten im Stehen und Bewegen mischen
  • Sitzposition häufiger wechseln
  • Pausen einlegen
  • Armlehnen zur Entlastung der Schulter- und Nackenmuskulatur nutzen
    Bewegung
  • regelmäßig kleine Bewegungseinheiten einplanen
  • Pausenzeiten aktiv nutzen z. B. für einen kleinen Spaziergang
  • Ausgleich in der Freizeit schaffen

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Erste Hilfe im Betrieb
Erste Hilfe im Betrieb
  • Die Erste Hilfe ist eine gesetzliche Verpflichtung im Rahmen des Strafgesetzbuchs, welche jeden treffen kann. Sie ist Teil des Notfallkonzeptes eines Unternehmens
  • §323c Strafgesetzbuch (StGB): „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
  • Das mindeste einer Ersten Hilfe ist das absetzen des Notrufs
  • Die Erste Hilfe ist nicht planbar und kann in Bezug einer verunfallte Person, einen Unfall oder einen medizinischen Notfall von Bedeutung werden.
  • Führerscheinbesitzer mussten einen Erste Hilfe-Kurs besuchen, hier lohn nach einigen Jahren eine entsprechende Auffrischung, damit die Handgriffe wie stabile Seitenlage oder die Herzdruckmassage gelingen
  • Notfälle können durch eine Vielzahl von Aspekten entstehen, wie Brände, Vergiftungen, Absturzt einer Person, Stromschlag oder ein medizinischer Notfall
  • Nach § 5 ArbSchG ist der Unternehmer dazu verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse für die einzelnen Tätigkeitsbereiche zu erstellen. Gemäß § 80 BetrVG ist es dem Betriebsrat gestattet, diese Gefährdungsanalyse zu kontrollieren und die Vorlage zu verlangen
  • Für Unternehmen besteht die Notwendigkeit sich auf eventuelle Notfälle präventiv vorzubereiten und beispielsweise Ersthelfer auszubilden
  • Ebenso ist die Erste Hilfe in folgenden Bereichen integriert:
    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
    • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    • Arbeitsstätten-Regeln (v.a. ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe)
    • Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung
    • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    • Gewerbeordnung (GewO)
    • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Die Mindestanzahl von ausgebildeten Ersthelfern im Unternehmen hängt von folgenden Bedingungen ab:
    • bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
    • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
    • in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
    • in Hochschulen 10 % der Beschäftigten
  • Neben den Ersthelfern gehört selbstverständlich ein oder mehrere Verbandskästen gemäß § 25DGUV Vorschrift zur Grundausstattung eines jeden Betriebs
    Zu einem Notfallkonzept gehört auch die Etablierung einer Rettungskette in vier Stufen:
    • 1. Stufe Erste Hilfe durch Ersthelfer / Betriebssanitäter
    • 2. Stufe Weiterführende Erste Hilfe Maßnahmen bis zum eintreffen der Rettungskräfte
    • 3. Stufe Medizinische Versorgung durch Rettungskräfte
    • 4. Stufe Einlieferung in Krankenhaus zur weiteren ärztlichen Versorgung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Essstörungen
Essstörungen

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Familienservice
Familienservice

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Fehlzeiten (Arbeitsunfähigkeitsprofil)
Fehlzeiten (Arbeitsunfähigkeitsprofil)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Fitnessstudio
Fitnessstudio

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Flexicurity
Flexicurity

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Freigetränke (Kostenlose Getränke)
Freigetränke (Kostenlose Getränke)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Geisteskrankheiten (Psychologische Beratung)
Geisteskrankheiten (Psychologische Beratung)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesunde Ernährung
Gesunde Ernährung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesunder Schlaf
Gesunder Schlaf

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesundheit erhalten (Salutogenese)
Gesundheit erhalten (Salutogenese)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesundheitsapps
Gesundheitsapps
  • Viele Menschen nutzen auf Ihrem privaten Smartphone Gesundheits-Apps, dazu sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Anbieter und damit Lösungen entstanden. Die Nutzung des privaten mobilen Endgeräts am Arbeitsplatz stellt einige Hürden dar. Die Nutzung privater Geräte kann durch den Arbeitgeber grundsätzlich beispielsweise aus Sicht der Informationssicherheit generell verboten werden (Thema Industriespionage). Allerdings gibt es mittlerweile Gesundheit-Apps, welche durchaus den Mitarbeiter bei der Bewältigung der Krankheit unterstützen können (Blutzucker Messung per Smartphone) oder aber Apps, welche die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzeigen.
  • Es gibt hier zwei Möglichkeiten der Umsetzung. Eine spezifische Betriebsvereinbarung, das Gerät in Notfällen oder bei vorliegender Krankheit nutzen zu dürfen, oder aber die Möglichkeit der Installation auf einem Firmengerät
  • Grundsätzlich sollte stets beachtet werden, dass durch die Nutzung solcher Apps personenbezogene Daten / Positionsdaten eventuell an den Anbieter oder Dritter weitergeleitet werden. Klären Sie dies ggf. Mit dem Datenschutzbeauftragten ab.

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesundheitskommunikation
Gesundheitskommunikation

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesundheitstag
Gesundheitstag

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesundheitszirkel
Gesundheitszirkel

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Hände
Hände

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Hitze- und Kältearbeitsplätze
Hitze- und Kältearbeitsplätze

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Homeoffice
Homeoffice

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Hygiene
Hygiene

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Kennzahlen
Kennzahlen

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Konflikte im Betrieb
Konflikte im Betrieb

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Kostenlose Getränke
Kostenlose Getränke

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Krankenrückkehrgespräch
Krankenrückkehrgespräch

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Krankmeldungen
Krankmeldungen
  • Zur alltägliche Arbeit der Personalabteilung gehört die Verwaltung von Krankmeldungen des Mitarbeiter und er damit verbundenen Personaleinsatzplanung in den verschiedensten Fachbereichen, um einen weiteren effektiven Geschäftsbetrieb zu gewährleisten
  • Der Begriff der Krankheit ist im Gesetz weder im Arbeitsrecht noch im Sozialversicherungsrecht definiert. Der Begriff Krankheit im medizinischen Sinne und damit auch im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- und Geisteszustand vorliegt, der einer medizinischen Heilbehandlung bedarf.
  • Wichtig ist eine Abgrenzung zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit - man kann somit krank sein ohne dabei arbeitsunfähig zu sein.
  • Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit objektiv nicht ausüben kann oder sollte, weil die Genesung nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss immer auf einer Krankheit beruhen und ohne Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten sein - Das Gegenteil wäre ein Verschulden gegen sich selbst und damit vorsätzliches Verhalten. Der § 5 EFZG regelt, auf welche Art und Weise der Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber anzuzeigen hat.
  • Die Arbeitsunfähigkeit ist nachzuweisen, wenn sie länger als drei Tage andauert, jedoch kann der Arbeitgeber auch zur einem früheren Zeitpunkt einen Nachweis verlangen

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Kündigung wegen Krankheit
Kündigung wegen Krankheit

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Lärm am Arbeitsplatz
Lärm am Arbeitsplatz

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Mitarbeiterbefragung
Mitarbeiterbefragung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Mitgestalten im BGM-Prozess
Mitgestalten im BGM-Prozess

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Mobbing
Mobbing

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Motivation
Motivation

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Notfälle
Notfälle

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Ordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Persönliche Schutzkleidung
Persönliche Schutzkleidung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Personenbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Prämiensystem (Bonussystem)
Prämiensystem (Bonussystem)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Präsentismus
Präsentismus

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Prävention
Prävention

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Psychische Belastungen
Psychische Belastungen

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Psychische Störungen
Psychische Störungen

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Psychologische Beratung
Psychologische Beratung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Rückengesundheit
Rückengesundheit

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Sabbatical
Sabbatical

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Salutogenese
Salutogenese

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Schutzimpfung
Schutzimpfung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Sicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Sicherheitswettbewerb
Sicherheitswettbewerb

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Sorgentelefon
Sorgentelefon

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Stress
Stress

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Sucht
Sucht

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Sucht ohne Drogen
Sucht ohne Drogen

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Supervision
Supervision

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Überfälle
Überfälle

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Überlastungs- und Gefährdungsanzeige
Überlastungs- und Gefährdungsanzeige

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Umfrage
Umfrage

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Unterforderung (Bore-out)
Unterforderung (Bore-out)

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Unterweisung
Unterweisung

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Verhandlungsstrategien
Verhandlungsstrategien

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Wegeunfälle
Wegeunfälle

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Work-Life-Balance
Work-Life-Balance

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BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement - Zeitmanagement
Zeitmanagement

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Kennzahlen

Im folgenden haben wir mal einige Kennzahlen für das betriebliche Gesundheitsmanagement für Sie zusammengetragen:

Spätindikatoren für eventuelle Handlungsbedarfe

  • Krankentage je Beschäftigten gesamt
  • Krankentage je Beschäftigten bis drei Tage
  • Krankentage je Beschäftigten bei Langzeiterkrankungen
  • Mobbingquote (Anzahl der Mobbingfälle je Jahr)
  • Burn-out-Fälle je Jahr
  • Ausfallkosten je Krankheit
  • Anzahl der Arbeitsunfälle
  • Kosten, die durch Arbeitsunfälle verursacht werden
  • Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle
  • Fluktuationsquote
  • Anzahl der Frühverrentungen je Jahr

Indikatoren der Gesundheitsförderung:

  • Qualifizierungstage (je Beschäftigten) zum Thema der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung
  • Anzahl der Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Prozentsatz der Beschäftigten, die Angebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung auch in Anspruch nehmen
  • Anzahl der Vorschläge zum Thema betriebliche Gesundheitsförderung (Mitarbeitervorschlagswesen
  • Beteiligungsquote an Gesundheitszirkeln
  • Anzahl der Gesundheitszirkeltreffen
  • Anzahl der Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Anzahl der Arbeitsplatzbegehungen pro Jahr
  • Anzahl der Sicherheitsgespräche mit Beschäftigten je Abteilung
  • Ressourcen, welche für die Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsmanagements eingesetzt werden

Wünschenswerte und langfristige Faktoren durch ein erfolgreich etabliertes betriebliches Gesundheitsmanagement:

  • Reduzierung des gesamten Erkrankungs- und Unfallgeschehen (Krankentage / Ausfälle)
  • Vermeidung chronischen Krankheiten und Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Verbesserung der Belastungs-/ Beschwerdensituation der Beschäftigten - gelebtes 5S am Arbeitsplatz
  • Umsetzung eingereichter und sinnvoller Verbesserungsvorschläge
  • Einsparung durch Verbesserungsmaßnahmen
  • Rechtssicherer Betrieb
  • Erhöhung der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Präventionsmaßnahmen
  • Erhöhung der Mitarbeitermotivation und damit eine Reduzierung der Fluktuationsrate