Einführung - Energiemanagement

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Unsere Leistungen in diesem Kontext:

 

Sie möchten ein Energiemanagementsystems nach ISO 50001 einführen? Gerne unterstützen wir Sie dabei:

  • Aufbau und Weiterentwicklung des betrieblichen Managementsystems
  • Durchführung interner Systemaudits
  • Kennzahlenermittlung
  • Prozessoptimierung

Online-Seminare

  • Die Inhalte und Termine werden stets individuell auf Ihre Anforderungen hin angepasst
WirtschaftsPerformance.com - Seminar Energiemanagement ISO 50001
Grundlagen der ISO 50001
  • Einführung in die Thematik des Energiemanagements im Rahmen der ISO 50001
  • Energierechtlicher Rahmen
  • Ziele und Vorteile durch das betriebliche Managementsystem
  • Prozessorientierter Ansatz unter dem Risikoaspekt
  • Managementprozesse
  • Operative Prozesse
  • Unterstützungsprozessen
  • Forderungen der einzelnen Normkapitel
  • Beispiele der Umsetzung
  • Beispiele für Fragen im Audit (Auditfragenkatalog)
    Praxisorientierte Beispiele

Kontakt
WirtschaftsPerformance.com - Seminar Rechtskataster
Aufbau eines Rechtskatasters
  • Einführung in die Thematik
  • Anforderungen der Managementnormen ("verbindliche Anforderungen")
  • Aufbau und Struktur des Rechtskatasters
  • Nachweisführung
  • Betreiberpflichten
  • Ableitung der entsprechenden Prüfpflichten

Kontakt


Energiemanagement

  • ist die vorausschauende, organisierte und systematisierte Koordinierung von Beschaffung, Wandlung, Verteilung und Nutzung von Energie zur Deckung der Anforderungen unter Berücksichtigung ökologischer u. ökonomischer Zielsetzungen (VDI 4602, Blatt 1, 10/2007)

Managementsysteme wie:

  • Umweltmanagement
  • Qualitätsmanagement

Managementsystem:

  • Zusammenhänge und Absichten formulieren, dokumentieren, 
  • überwachen, Ziele definieren, anpassen
  • Die Struktur der Energiemanagementnorm entspricht der ISO 14001 und ISO 45000

Energiebilanz eines Unternehmens

INPUT:

  • Betriebsstoffe
  • Energie

    <<< BETRIEB >>>

OUTPUT:

  • Produkte
  • Prozesse
  • Abfall
  • Emissionne
  • Wärme
  • Schadstoffe

Management von Ressourcen

Mittelbereitstellung für:

  • ein wirksames E-System
  • die ständige Verbesserung des E-Systems

Mitarbeiter

  • Einsatz von auf Ihrem Einsatzgebiet kompetenten Mitarbeitern:
  • Umsetzung von Mitarbeiterschulungen
  • Die Wirksamkeit d. Schulungen bewerten
  • Bewusstseinsschaffung für die Arbeit u. das Umfeld
  • Aufzeichnungen über die Fertigkeiten der Mitarbeiter führen

Infrastruktur

  • Messstellen
  • Prozessausrüstung wie Hard- u. Software / Unterstützende 
  • Dienstleistungen

Aufgaben des Energiemanagement-Beauftragten

  • Ist gemäß der aktuellsten Normfassung entfallen, kann jedoch freiwillig in den Unternehmen benannt werden
  • Sicherstellung, dass die erforderlichen Prozesse eingeführt, umgesetzt und aufrecht erhalten werden
  • Unterrichtung der Leitung über die Leistung des EMS u. mögliche Verbesserungsmaßnahmen
  • Bewusstsein schaffen für das Thema EM und den Kundenanforderungen

Ziele des Energiemanagements

Vorraussetzung:

  • Spezifisch
  • Messbar
  • Angemessen
  • Realistisch
  • Terminiert

Planung der Energie-Ziele:

  • für alle relevanten Funktionsbereiche
  • für alle erstellten Produkte u. Dienstleistungen und Betriebsbereiche
  • müssen durch Kennzahlen messbar sein
  • auf Grundlage der E-Politik stehen
  • Beispiele: Schadstoffausstoß, Strombedarf
    • → KVP
  • Optimierungsmaßnahmen im Prozess XY
  • Senkung des Energiebedarfs um ...%
  • Schulung von Mitarbeitern im Betriebsbereich
  • Höhere Mittel-Bereitstellung von Ressourcen für EMS
  • Anschaffung einer neuen effizienteren Maschine für …

Energieaspekte und Kennzahlen

Direkte Energieflüsse

  • Emissionen, Verbrauch von Ressourcen und Energien

Indirekte Energieaspekte

  • Energieflüsse, welche der Unternehmer nicht direkt beeinflussen 
  • kann! (Wirkungsgrade)
  • Zusammensetzung des Produktangebots
  • Energiebilanz

Energiefluss im Unternehmen:

  • Energieträger
  • Gas, Wärme, Elektrizität
  • Infrastruktur
  • Produktion / Prozesse, Maschinen, Beleuchtung, Büros
  • Kosten €
  • EEG Einspeisung, Fernwärme (Verkauf), Umsatz (Produktivität)

Datenerfassung und Auswertung

  • Aufzeigen langfristiger Verbrauchstrends
  • Ermittlung technischer Fehlfunktionen
  • Erstellung monatlicher / jährlicher Energieberichte
  • Energiemengen und -kosten einzelnen Produkten zuordnen
  • Bilden von Energiekennzahlen

Voraussetzung für eine genaue Analyse

  • Stetige Aufzeichnung der Verbräuche
  • Zentrale Datenerfassung u. Auswertung
  • Den kompletten Jahresgang erfassen / Vergleiche über Jahre

Energiekennzahlen:

  • Anforderungen an Kennzahlen
  • Jahresverbräuche je Anlage / Prozess
  • Energieverbrauch je hergestellter Einheit
  • Wirksamkeit einer Optimierung analysieren
  • Verbrauchsspitzen über einen Monat / Jahr
  • Datenerfassung und Auswertung
  • Problematisch sind Benchmarks zu anderen Prozessabschnitten und Unternehmen
  • Prüfung des Maßnahmenerfolgs durch Messung

Einführung eines Energiemanagements

  • Bestandsaufnahme
  • Planung
  • Interne Kommunikation
  • Implementierung
  • Kontroll- und Korrekturmaßnahmen

Bestandsaufnahme

  • Aufnahme aller verwendeten Energieträger
  • Aufnahme aller Energieflüsse im Unternehmen
  • Zusammenfassen der Anlagendaten
  • Analyse der letzten Verbrauchsabrechnungen = Messstellenkonzept?

Planung

Messstellenkonzept aufbauen:

  • um Verbräuche entsprechenden Anlagen und Prozessen zuzuordnen
  • um genaue Verbrauchsdaten jeder einzelnen Anlage zu erhalten
  • um mögliche Schwachstellen zu identifizieren
  • Top-Management muss die Funktionsfähigkeit des EMS sicherstellen u. dafür Sorge tragen, dass das System durch ständige Planung u. 
  • Verbesserung aufrecht gehalten wird

Interne Kommunikation:

  • Formulierung eines wirksamen Prozesses, welcher eine hinreichende 
  • Kommunikation über alle Organisationsebenen ermöglicht

Implementierung

  • Daten der Bestandsaufnahme Unternehmensbereichen zuzuordnen
  • Definition und Umsetzung einer Energiepolitik
  • Ressourcen für den Aufbau eines EMS bereitstellen
  • Mitarbeiter für das Thema Energie sensibilisieren
  • Energiedaten sammeln
  • Delegation der Befugnisse, sowie deren Bekanntgabe → Organigramm
  • Benennung des Energie-Beauftragten durch das Top-Management

Kontroll- und Korrekturmaßnahmen

  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Pflichtdokumente ISO 50001:2018

  • 4.3 Anwendungsbereich des UMS 
  • 5.2 Energiepolitik
  • 6.1.1 Risiken und Chancen 
  • 6.1.1  Erforderliche Prozesse zur Bestimmung von Risiken und Chancen, Energieaspekten, bindenden Verpflichtungen, Planung von Maßnahmen 
  • 6.1.2 Energieaspekte und Auswirkung sowie Bewertungskriterien 
  • 6.1.3  Bindende Verpflichtungen 
  • 6.2.1 Energieziele
  • 7.2 Nachweise zur Kompetenz
  • 7.4.1 Nachweise zur Kommunikation, soweit angemessen 
  • 8.1  Dokumentierte Informationen zu Prozessen der betrieblichen Planung und Steuerung 
  • 8.2  Auslegung
  • 9.1.1  Nachweise der Ergebnisse der Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung 
  • 9.1.2  Nachweise der Ergebnisse der Bewertung der Einhaltung der bindenden Verpflichtungen 
  • 9.2.2 Nachweise der Verwirklichung des Auditprogramms und der Ergebnisse der Audits
  • 9.3 Nachweis der Ergebnisse der Managementbewertung
  • 10.1 Nachweis zu Nichtkonformitäten und Ergebnissen von Korrekturmaßnahmen

Rahmengesetze

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BimschG)
  • Energieeinspargesetz (EnEG) u. Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Erneuerbare Energien Wärme gesetz (EEWärmeG)
  • Treihausgas-Emmisionshandelsgesetz (TEHG)
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Stromsteuergesetz (StromStG) / Energiesteuergesetz (EnergieStG)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Bundesimmissionsschutzgesetz

  • Ziel:
    • Vermeidung u. Verringerung der Umweltbelastungen
    • Regelungen gelten für industrielle und landwirtschaftliche Tätigkeiten, welche Verschmutzungsbeiträge leisten. Diese sind genehmigungsbedürftig
    • Zu jeweiligen Genehmigung werden Auflagen ausgesprochen
  • Inhalte (Auszug betrieblicher Bereiche):
    • Errichtung u. Betrieb von genehmigungs-bedürftigen Anlagen (emmitierend)
    • Beschaffenheit der Anlage u. Deren Betrieb
    • Regelungen zur Überwachung der Luftqualität
    • Vorschriften zur Planung von Lärmminderung
    • Störfallvorsorge
  • Mögliche Umweltauflagen
    • Treffen von Vorsorgemaßnahmen
    • Effizientere Nutzung von eingesetzter Energie 
  • Relevante Verordnungen
    • 4. BimSchV über genehmigungsbedürftige Anlagen
    • 5. BImSchV über Immissions- u. Störfallbeauftragten
    • 22. BimSchV über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft

    • + technische Anleitungen (TA ...)
  • Welche Bedeutung hat das BimSchG für Sie?
    • Insofern Sie Anlagen im Unternehmen betreiben welche unter die entsprechenden Regelungen fallen
    • Auch in Bezug auf Optimierungsmaßnahmen und dem Einsatz neuer Techniken ist auf deren Einhaltung zu achten

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)

Energieeinspargesetz EnEG & Energieeinsparverordnung EnEV - ersetzt durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Ziel:
    • Stellt Mindestanforderungen an die Energieeffizients neuer u. bestehender öffentlicher u. nicht öffentlicher Gebäude
    • Hohes Optimierungspotential ist bei Klima u. Lüftungsanlagen zu finden
  • Inhalt- Anforderungen in folgenden Bereichen:
    • Wärmeschutz
    • Anlagentechnik (Heizung, Klima, Beleuchtung,..)
    • Anlagenbetrieb
    • Bestandsgebäude
    • Energieausweis
    • Überwachung
  • Energieausweis
    • Dient der Information über die Energieeffizients eines Gebäudes
    • Nur berechtigte Personen dürfen einen Energieausweis ausstellen
    • Ziel:
    • Senkung des Energiebedarfs bei Neubauten um 30%
    • Enthält Anforderungen in Bezug auf das Gebäude und dessen Technik
  • Welche Bedeutung haben EnEG und EnEV für Sie?
    • Sobald Sie ein Gebäude neu errichten oder sanieren ist die Konformität zu diesen Regelungen sicherzustellen
    • Verkaufen Sie ein Gebäude oder einen Teil davon so ist ein Energieausweis vorzuhalten

Kraft-Wäre-Kopplungs-Gesetz KWKG

  • Ziel:
    • Gibt Rahmenbedingungen für den Bau u. Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vor
    • Fordert die Erhöhung des Strombezugs aus KWK-Anlagen in Deutschland
  • Forderung:
    • Erzeuger des KWK-Stroms muss einen Herkunftsnachweis vorlegen dieser sollte folgende Angaben enthalten:
      • Ort u. Zeit der Erzeugung
      • Primärenergieeinsparung (unterer Heitzwert des Primärenergieträgers
      • Wärmenutzung
      • Strommenge
  • Inhalt:
    • Abnahmeverpflichtung (Vorrangige Einspeisung von Strom aus KWK-Anlagen)
    • Vergütungssätze
    • Nachweisverfahren
    • KWK-Umlage an Endverbraucher mit Ausnahmeregelungen
  • Welche Bedeutung hat das KWKG für Sie?
    • Entsprechend des EEG in Bezug auf die Umlage auf Ihren Strompreis
    • Wenn Sie den Bau einer KWK-Anlage in Erwägung ziehen oder bereits eine betreiben
    • Wirtschaftliche Bedeutung – Vergütungen
    • Mögliche Maßnahmen im Energiemanagementsystem

Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz EEWärmeG - ersetzt durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Ziel:
    • Den Einsatz regenerativer Energien zu fördern + 14% bis 2020
  • Themen dabei:
    • Geothermie
    • Biomasse
    • Solare Strahlungsenergie
  • Inhalt:
    • Nutzungspflicht der erneuerbaren Energien
    • Finanzielle Förderung
  • Welche Bedeutung hat das EEWärmeG für Sie?
    • Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes oder dessen Sanierung auch aus finanzieller Sicht
      Mögliche Entwicklung von Maßnahmen im Energiemanagement

Treibhausgas-Emmisionshandelsgesetz TEHG

  • Ziel:
    • Reduzierung des Ausstoßes Treibhaus schädlicher Gase
    • Wer viel emittiert muss entsprechende Rechte dafür erwerben
  • Inhalte:
    • Genehmigung u. Überwachung d. Emissionen
    • Berechtigung für das emittieren 
    • Handel mit Berechtigungen
  • Welche Bedeutung hat das TEHG für Sie?
    • Sofern Sie Anlagen betreiben welche unter den Anhang 1 des TEHG fallen, sind Sie zum Emmissionshandel verpflichtet

Energiewirtschaftsgesetz EnWG

  • Ziel:
    • Verbraucherfreundliche, sichere, günstige, effiziente, umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Elektrizität u. Gas)
    • Seit 1998 kann ein Kunde seinen Versorger frei wählen – damit keine wirtschaftlichen Monopole
  • Inhalte:
    • Aufgaben von Energieversorgungsunternehmen
    • Vorschriften zur Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen
    • Vorschriften zur Regulierung des Netzbetriebs (Aufgaben der Netzbetreiber, Netzzugänge, Anschlüsse, Energielieferung an Letztverbraucher
    • Anforderungen an Sicherheit u. Zuverlässigkeit der Energieversorgung
    • Zuständigkeit der Behörden und entsprechenden Verfahren
  • Entflechtungen:
    • Rechtlich: unabhängige Beziehungen u. Getrennte Geschäftsbereiche
    • Operationell: funktionale Trennung, finanzielel Selbstständigkeit, getrennte Geschäftsbereiche
    • Information: vertragliche Datenverwaltung, Diskrimminierungsfreie Weitergabe der Daten
    • Buchhalterisch: eigene Konten für Energieerzeugung, Energievertrieb, Energielieferung
  • Welche Bedeutung hat das EnWG für Sie?
    • Wenn Sie einen Energiebelieferungsvertrag abschließen regelt das EnWG entsprechenden Vorgänge u. Vertragsbeziehungen
      → Beispielsweise haben Sie nicht nur einen Ansprechpartner sondern:
    • eine für Ihren Liefervertrag
      + einen für den Netzanschluss

Stromsteuer- u. Energiesteuergesetz

  • Ziel:
    • Mindestbesteuerung für Strom u. Energieerzeugnisse der verschiedenen Energieträger
    • Das EnergieStG / StromStG liefert aber auch Vorschläge für eine Ermäßigung oder Befreiung
    • Da die Strom- u. Energiesteuer eine Verbrauchersteuer darstellt werden in dieser Anreize für Innovationen gegeben um den Verbrauch nachhaltig zu senken
    • Die Steuer wird von den Zollämtern erhoben 
    • Strom- vs. Energiesteuer
      Stromsteuer: ausschließlich nur für Strom
    • Energiesteuer: für alle Energiearten fossiler u. regenerativer Herkunft
  • Inhalte:
    • Steuerbefreiung
    • Steuerzusammensetzung
    • Anmeldung u. Fälligkeiten
    • Angaben zu Befreiungsmöglichkeiten 
  • Steuerbefreiung möglich wenn..
    • Sie zu einem produzierenden Gewerbe zählen
    • Und den Strom zur Elektrolyse, Herstellung von Glas, Keramik, Ziegeln (Stromintensive Prozesse) chemische Reduktionsverfahren, Bearbeitung u. Herstellung von Metall einsetzen
    • Als auch die aus den Prozessen entstehende Energie selbst nutzen 
  • Steuererlass
    • Um die Steuerbefreiung /-Ermäßigung zu erlangen bedarf es einem zertifiziertem Energiemanagementsysteme nach ISO 50001
    • Entsprechende Anträge auf Rückerstattung sind beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen
  • § 10 StromStG
    • Regelt den Spitzenausgleich
    • Ausgleich von:
      • Saldo zw. Entlastung durch Senkung der Rentenversicherungsbeiträge gegenüber dem Referenzjahr 1998 und der Belastung durch Ökostrom des Unternehmens

Erneuerbare-Energien-Gestz (EEG)

  • Ziel:
    • Vorrang erneuerbarer Energien
    • Klima u. Umweltschutz
  • Regenerative Energien
    • Solarenergie
    • Windkraft
    • Biomasse
    • Wasserkraft
    • Geothermie
    • Klärgas, Deponiegas, Grubengas
  • Inhalte:
    • Vorschriften zum Ziel u. Zweck des Gesetzes
    • Anwendungsbereich
    • Regelungen zum Anschluss regenerativer Energieanlagen zur Stromabnahme, Übertragung, Verteilung
    • Vergütung des erzeugten Stroms
  • EEG Umlage an Letztverbraucher
    • Diese kann begrenzt werden bei Unternehmen d. Produzierenden Gewerbes
    • Anträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen
  • Voraussetzungen für den Antrag
    • Einzelbetrachtung d. Abnahmestellen
    • Ist der bezogene Strom EEG belastet?
    • Wird der Strom im Unternehmen selbst verbrauch; benötigte Strommenge > 10 GWH
    • Verhältnis der Stromkosten größer als 15% zur Bruttowertschöpfung
    • Zertifiziertes Energiemanagementsystem