Qualitätsmethode - Requalifikation

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Überblick


Webinar / Seminar
Requalifikation

Einführung in die Thematik

Grundlagen der Requalifikation

Aufbau des Requalifikationsprozesses

Aufgaben im Rahmen des Requalifikationprozesses

Anforderungen der Requalifikation in Bezug der IATF & VDA Bände

Beispiel der kundenbezogene Anforderungen im 

Hinblick des Kunden BMW:

    GS 90018-1

    GS 90018-2

Praxisorientierte Beispiele

 

Kontakt

Für die Requalifikationsprüfungen sind die Planung, Durchführung und Dokumentation zu berücksichtigen:

  • Anzahl der zu prüfenden Merkmale
  • Vorkommnisse in Bezug von Produkt und Prozess
  • Reklamationen 0 Km und Feld
  • Ergebnis der Erstbemusterung
  • Komplexität
  • Innovationsgrad Produkt und Prozess
  • Die Bewertung des Produktionsprozesses, z.B. gemäß Cockpit
  • Anzeigepflicht des Lieferanten gegenüber dem Kunden und Umfang der Dokumentation
  • Produktionsvolumen
  • Verwendung: Ersteinbau oder Ersatzteil
  • Gesetzliche Anforderungen und kundenspezifische Anforderungen

Für alle Prüfungen gilt:

  • Bei subjektiven Merkmalsprüfungen, d. H. überall dort, wo das Personal das Ergebnis entscheidet beeinflusst bzw. beeinflussen kann, muss bei der Requalifikation die Prüfung / Überwachung durch unabhängiges, qualifiziertes Personal erfolgen
  • Grundsätzlich sollten aber Merkmalsprüfungen vermieden werden und durch objektive Prüfungen ersetzt werden

Unterscheidung Produktaudit / serienbegleitende Prüfung & Requalifikationsprüfung

Produktaudit:

  • Identifikation von Verbesserungspotentialen (KVP)
  • Planung erfolgt im Auditprogramm
  • Nachweis über:
    • Zuverlässigkeitsanforderungen (Vgl. VDA 3.2)
    • Funktion
    • Produkteigenschaften
    • Verpackung
  • Definition der Bewertungskriterien - Mindestumfang: 
    • Kundenanforderungen
    • Ergebnisdarstellung erfolgt im Auditbericht

Serienbegleitende Prüfungen:

  • Prozesssteuerung (Kurzzeit- und Langzeituntersuchungen)
  • Fertigungsbegleitend
  • Durchführung und Dokumentation gemäß Produktionslenkungsplan

Requalifikationsprüfung:

  • Durchführung gemäß Produktionslenkungsplan
  • Vertragsbestandteil
  • Vergleichbarer Umfang mit Erstbemusterung
  • Dient dem Nachweis der Einhaltung von Kundenspezifikationen
  • Zeitraum 1 bis maximal 3 Jahre

Notwendige Umsetzung im Unternehmen im Kontext der Requalifikation