Umweltmanagement

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Weitere Managementthemen in diesem Kontext:

 

Unsere Leistungen in diesem Kontext:

 

Sie möchten ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 einrichten? Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Vorhaben:

  • Aufbau und Weiterentwicklung des betrieblichen Managementsystems
  • Umsetzung der Kundenanforderungen zum Thema Nachhaltigkeit & CSR
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Durchführung des internen Systemaudits

Online-Seminare

  • Die Inhalte und Termine werden stets individuell auf Ihre Anforderungen hin angepasst
WirtschaftsPerformance.com - ISO 14001 Seminar
Grundlagen der ISO 14001

  • Einführung in die Thematik des Umweltmanagements im Rahmen der ISO 14001:2015
  • Ziele und Vorteile durch das betriebliche Managementsystem
  • Prozessorientierter Ansatz unter dem Risikoaspekt
  • Managementprozesse
  • Operative Prozesse
  • Unterstützungsprozessen
  • Forderungen der einzelnen Normkapitel
  • Beispiele der Umsetzung
  • Gefahrstoffmanagement
  • Abfallmanagement
  • Beispiele für Fragen im Audit (Auditfragenkatalog)
  • Praxisorientierte Beispiele
Kontakt
WirtschaftsPerformance.com - Seminar Rechtskataster
Aufbau eines Rechtskatasters
  • Einführung in die Thematik
  • Anforderungen der Managementnormen ("verbindliche Anforderungen")
  • Aufbau und Struktur des Rechtskatasters
  • Nachweisführung
  • Betreiberpflichten
  • Ableitung der entsprechenden Prüfpflichten

Kontakt

Umweltmanagement

ISO 14001 / 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes ISO 14001 / 4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien ISO 14001 / 4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs des Umweltmanagementsystems ISO 14001 / 4.4 Umweltmanagementsystem ISO 14001 / 5.1 Führung und Verpflichtung ISO 14001 / 5.2 Umweltpolitik ISO 14001 / 5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation ISO 14001 / 6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiko und Chancen - 6.1.1 Allgemeines ISO 14001 / 6.1.2 Umweltaspekte ISO 14001 / 6.1.3 Bindende Verpflichtungen ISO 14001 / 6.1.4 Planung von Maßnahmen ISO 14001 / 6.2 Umweltziele und Planung zu deren Erreichung - 6.2.1 Umweltziele ISO 14001 / 6.2.2 Planung von Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele ISO 14001 / 7.1 Ressourcen ISO 14001 / 7.2 Kompetenz ISO 14001 / 7.3 Bewusstsein ISO 14001 / 7.4 Kommunikation - 7.4.1 Allgemeines ISO 14001 / 7.4.2 Interne Kommunikation ISO 14001 / 7.4.3 Externe Kommunikation ISO 14001 / 7.5.1 Dokumentierte Information ISO 14001 / 7.5.2 Erstellen und Aktualisieren ISO 14001 / 7.5.3 Lenkung dokumentierter Information ISO 14001 / 8.1 Betriebliche Planung und Steuerung ISO 14001 / 8.2 Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr ISO 14001 / 9.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung - 9.1.1 Allgemeines ISO 14001 / 9.1.2 Bewertung der Einhaltung von Verpflichtungen ISO 14001 / 9.2 Internes Audit ISO 14001 / 9.3 Managementbewertung ISO 14001 / 10.1 Allgemein ISO 14001 / 10.2 Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen ISO 14001 / 10.3 Fortlaufende Verbesserung

Gründe für ein Umweltmanagementsystem

  • Image-Gewinn → Präsenz in den Medien
  • Kostenreduzierung durch geringeren Ressourcenverbrauch
  • Verringerung der Umweltbelastungen (Luft, Wasser, Boden)
  • Kennen der rechtlichen Pflichten und Auflagen → Rechtssicherheit u. geringeres Haftungsrisiko
  • Vorteile bei Krediten u. Versicherungen
  • Verringerung der Störanfälligkeiten der Anlagen durch gezielte Wartungen
  • Erfüllung von Forderungen der Öffentlichkeit, von Organisationen u. Verbänden
  • Ohne Umweltmanagement
    • >> KEIN AUFTRAG <<

Umweltschutz basiert auf:

  • Vorsorgeprinzip
    • Umweltbelastungen vor dem Entstehen zu verhindern
  • Verursacherprinzip
    • Der Verursacher muss für den Schaden haften
  • Kooperationsprinzip
    • Lösungen durch Zusammenarbeit betroffener Gruppen finden

Rechtlicher Rahmen des Umweltmanagements

  • Grundsätze der Rechtsgestaltung in Deutschland
    Umweltrecht
  • EU-Verordnungen <--> EU-Richtlinien

Öffentliches Umweltrecht

  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • REACH (Registrierung, Bewertung u. Zulassung von Chemikalien)
  • Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), (seit ende 2010 GHS)
  • Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG, neu seit 2010)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
  • Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG)
  • Atomgesetz (AtomG)
  • Gentechnikgesetz (GenTechG)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Energieeinspargesetz (ENEG)
  • Umweltschadensgesetz

Privates Umweltrecht

  • Rechtsprechung nach Zivilgericht
  • Beteiligt: Bürger ↔ Bürger
  • Ziel: Ausgleich d. Interessen
  • Beispiel:
    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)/ § 823 Schadensersatzpflicht, § 906 
    • Zuführung unwägbarer Stoffe

Umweltstrafrecht

  • Beteiligt: Staat ↔ Bürger
  • Rechtsprechung: Strafgericht
  • Ziel: Strafverfolgung
  • Strafgesetzbuch (StGB)
  • Beispiel: § 324 Gewässerverunreinigungen

Organisation des betrieblichen Umweltmanagements

  • Verantwortungen im Betrieb
  • Unternehmer
  • Leitende Angestellte / Vorgesetzte
  • Alle Mitarbeiter

Einführung eines Umweltmanagements

Bestandsaufnahme

  • Aufnahme aller verwendeten Umweltaspekte
  • Aufnahme aller „Stoff- u. Energieflüsse“ im Unternehmen
  • Zusammenfassen der Anlagendaten
  • Analyse der letzten Verbrauchsabrechnungen
  • Vorhandene Daten?

Umweltpolitik

  • Oberste Leitung :
    • Definiert die Umweltpolitik
    • Verpflichtet sich zur kontinuierlichen Verbesserung
    • Verpflichtet sich alle relevanten Gesetze einzuhalten
    • Macht die U-Politik allen Mitarbeitern bekannt
    • Macht U-Politik der Öffentlichkeit zugänglich

Planung

  • Umweltkonzept aufbauen:
    • Stoff- u. Energieflüsse zuordnen
    • Umweltaspekte definieren
    • um Verbräuche / Mengen entsprechenden Anlagen und Prozessen zuzuordnen
    • um genaue Verbrauchs- u. Mengendaten jeder einzelnen Anlage / 
    • Prozesse zu erhalten
    • um mögliche Schwachstellen zu identifizieren

Implementierung

  • Daten der Bestandsaufnahme Unternehmensbereichen zuordnen
  • Ressourcen für den Aufbau eines UMS bereitstellen
  • Mitarbeiter für das Thema Umwelt sensibilisieren
  • Umweltdaten sammeln

Umweltkennzahlen

  • Umweltleistungskennzahlen
    • Stoff und Energiekennzahlen
    • Infrastruktur- u. Verkehrskennzahlen
  • Umweltmanagementkennzahlen
    • System- und Bereichs-bewertende Kennzahlen
  • Umweltzustandskennzahlen
    • Kennzahlen zum Zustand von Wasser, Luft, Boden, Flora, Fauna → Wird durch externe Stellen erhoben
  • Stoff- und Energiekennzahlen (Input ↔ Output)
    • Material, Wasser, Energie, Produkte, Abfall, Abwasser, Emissionen
  • Infrastruktur- und Verkehrskennzahlen
    • Anzahl Maschinen, Anlagen, Produktkilometer, Entsorgungsweg
  • System-bewertende Kennzahlen
    • Beschwerden, Umweltkosten, Systemumsetzung
  • Bereichs-bewertende Kennzahlen
    • Beschaffung, interne / externe Kommunikation, Schulungen, Personal, Sicherheit

ABC-Analyse

Qualitative Bewertung der ökologischen, gesellschaftlichen u. rechtlichen Kriterien

  • A-Einstufung: großes ökologisches Problem u. sofortiger Handlungsbedarf
  • B-Einstufung: ökologisches Problem u. mittlerer Handlungsbedarf
  • C-Einstufung: Keine ökologischen Probleme u. kein Handlungsbedarf

1 Einhaltung rechtlicher u. politischer Rahmenbedingungen:

  • A1 = Gesetzliche Anforderungen werden nicht eingehalten
  • B1 = Gesetzgeber plant Verschärfung
  • C1 = Gesetzliche Anforderungen werden eingehalten u. es werden keine Verschärfungen geplant

2 Gesellschaftliche Anforderungen:

  • A2 = Produkt steht unter ständiger Kritik
  • B2 = Gesellschaft fordert strengere Regelungen
  • C2 = keine Kritik

3 Gefährdungs- u. Störfallpotential:

  • A3 = hohes Gefährdungs- u. Störfallpotential
  • B3 = mittleres Gefährdungs- u. Störfallpotential
  • C3 = kein Gefährdungs- u. Störfallpotential

4 Umweltkosten u. Produktivitätsverluste:

  • A4 = hohe Umweltkosten u. Produktivitäts-verluste
  • B4 = mittlere Umweltkosten u. Produktivitäts-verluste
  • C4 = keine Umweltkosten u. Produktivitäts-verluste

5 Beeinträchtigung d. Umwelt:

  • A5 = hohe Beeinträchtigung d. Umwelt
  • B5 = mittlere Beeinträchtigung d. Umwelt
  • C5 = keine Beeinträchtigung d. Umwelt

6 Verbrauch nichtregenerativer Energien:

  • A6 = hoher Verbrauch an nichtregenerativer Energien
  • B6 = mittlerer Verbrauch an nichtregenerativer Energien
  • C6 = Einsatz von regenerativer Energien

ABC und XYZ Analyse (Quantifizierung)

  • X: dauerhafte Umwelteinwirkung / hoher Mengenverbrauch
    • (Mengenanteil am Gesamtprodukt: 10-100%)
  • Y: kurzfristige Umwelteinwirkung / kurzfristiger Mengenverbrauch
    • (Mengenanteil am Gesamtprodukt: 1-10%)
  • Z: keine Umwelteinwirkung / kein Mengenverbrauch
    • (Mengenanteil am Gesamtprodukt: <1 %)

Hauptfokus: RISIKOMANAGEMENT

  • Produktlebenszyklus mit Vor- und Nachgelagerten Prozessen (Transport, Lagerung)
  • Überwachungsverantwortung der Geschäftsführung
    Kunde

  • Risikobasiertes Denken:
  • Abschnitt 4 „Kontext der Organisation“
    • Die Organisation muss die Risiken festlegen, welche einen Einfluss auf ihre QM-Planungen haben könnten
  • Abschnitt 5 „Führung“
    • Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Forderungen aus Abschnitt 4 umgesetzt werden
  • Abschnitt 6 „Planung für das Produkt“
    • Risiken müssen erkannt und Chancen ergriffen werden Abschnitt 8 „Betrieb “
    • Die Organisation wird aufgefordert Prozesse zu implementieren, die „Betriebs-“ Risiken zu berücksichtigt
  • Abschnitt 9 „Bewertung der Leistung“
    • Risiken und Chance müssen beobachtet, gemessen, analysiert und bewertet werden
  • Abschnitt 10 „Verbesserung“
    • Die Organisation muss auf Risiken und Chancen mit fortlaufender „Verbesserung” reagieren.

Umweltrecht

  • Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
  • Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Gefahrstoffrecht / Chemikaliengesetz
    • GHS = Global Harmonised System

  • Umwelthaftungsgesetz
    § 1 Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen
    o Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt der eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. • § 2 Haftung für nichtbetriebene Anlagen
    (1) Geht die Umwelteinwirkung von einer noch nicht fertiggestellten Anlage aus und beruht sie auf Umständen, die die Gefährlichkeit der Anlage nach ih- rer Fertigstellung begründen, so haftet der Inhaber der noch nicht fertigge- stellten Anlage nach § 1.
    (2) Geht die Umwelteinwirkung von einer nicht mehr betriebenen Anlage aus und beruht sie auf Umständen, die die Gefährlichkeit der Anlage vor der Ein- stellung des Betriebs begründet haben, so haftet derjenige nach § 1, der im Zeitpunkt der Einstellung des Betriebs Inhaber der Anlage war.
    § 3 Anwendungsbereich
    (1) Dieses Gesetz gilt für
    1. Umweltschäden und unmittelbare Gefahren solcher Schäden, die durch eine der in Anlage 1 aufgeführten beruflichen Tätigkeiten verursacht werden; o 2. Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinn des § 19
    Absatz 2 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes und unmittelbare Gefahren solcher Schäden, die durch andere berufliche Tätigkeiten als die in Anlage 1 aufgeführten verursacht werden, sofern der Verantwortliche vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat